Beschluss:
Der SV Heilgersdorf erhält gemäß seinem Antrag vom 24.11.2016 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragten Maßnahmen gemäß den zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (10 % der beantragten Kosten) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.