Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

1.             Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach im Bereich des Bebauungsplans „Rodachaue II“ und im Flurbereich „Tonleite“, ST Krumbach nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB.

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu ändern.

Maßgebend für den Geltungsbereich sind die beiden beiliegenden Planausschnitte mit den gekennzeichneten Grundstücken.

Maßgebend für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans sind die betroffenen Flurnummern

im Teilbereich 1: Fl.-Nrn. 460 (SO) und 1983 (GE) der Gemarkung Seßlach und

im Teilbereich 2: Fl.-Nrn. 2128, 2206, 2206/1 und 2125 Teilfläche (GE) Flurbereich „Tonleite“, ST Krumbach in der Gemarkung Seßlach.

Die genauen Grenzen der Planungsbereiche sind den beiliegenden Lageplänen zu entnehmen, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt werden.

 

2.             Nach Ausarbeitung der Vorentwurfsplanung durch das Ing.-Büro Koenig und Kühnel ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.