Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Rodachaue II“ für ein Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung „Soziale Zwecke und gesundheitliche Versorgung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der beiliegende Planausschnitt mit dem gekennzeichneten Grundstück Flurnummer 460 (SO).
Er wird begrenzt im Südwesten durch die Fl.-Nr. 460/8 (Geh- und Radweg), im Südosten durch die Fl.-Nr. 460/45 (Edeka-Markt mit Parkflächen), im Nordosten durch die Fl.-Nr. 460/43 (straßenbegleitender Pflanzstreifen südlich der St 2204) und im Nordwesten durch die Fl.-Nr. 1983 (ehem. BayWa).
Die genauen Grenzen des Planungsbereichs sind dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen, der zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.
2. Nach Ausarbeitung der Vorentwurfsplanung durch das Ing.-Büro Koenig und Kühnel ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.