Beschluss:
Die Sportschützen Autenhausen ´72 e. V. erhalten gemäß ihrem Antrag vom 30.11.2016 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragten Maßnahmen gemäß den zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (10 % der beantragten Kosten = maximal 480,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.