Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Die Stadt Seßlach erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Mit Herrn Graf Heinrich zu Ortenburg ist durch die Verwaltung eine Vereinbarung zu schließen, wonach dieser als Bauherr vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren durchführen muss und durch die Baumaßnahme entstandene Schäden an der Gemeindeverbindungsstraße im Anschluss durch ihn auf eigene Kosten behoben werden müssen.