Sitzung: 28.03.2017 SR/003/2017
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: HA/022/2017
Beschluss:
Die Stadt Seßlach erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Mit Herrn Graf Heinrich zu Ortenburg ist durch die Verwaltung eine Vereinbarung zu schließen, wonach dieser als Bauherr vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren durchführen muss und durch die Baumaßnahme entstandene Schäden an der Gemeindeverbindungsstraße im Anschluss durch ihn auf eigene Kosten behoben werden müssen.