Beschluss:
Die Stadtkapelle Seßlach erhält gemäß ihrem Antrag vom 20.03.2017 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragte Anschaffung eines Musikinstrumentes analog der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (10 % der beantragten Kosten = maximal 425,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.