Sitzung: 25.04.2017 SR/004/2017
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7, Anwesend: 16
Vorlage: HA/029/2017
Beschluss:
Solarpark Lechenroth:
Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Lechenroth“ im Parallelverfahren nach §§ 5 - 9 Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 112, Gemarkung Lechenroth. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorhabenträger nach § 10 BauGB ist die IBC SOLAR AG.
angenommen Ja
14 Nein 2 Anwesend 16
Solarpark Seßlach:
Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Seßlach“ im Parallelverfahren nach §§ 5 - 9 Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 2015, Gemarkung Seßlach. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorhabenträger nach § 10 BauGB ist die IBC SOLAR AG.