Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7, Anwesend: 16

Beschluss:

Solarpark Lechenroth:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Lechenroth“ im Parallelverfahren nach §§ 5 - 9 Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 112, Gemarkung Lechenroth. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorhabenträger nach § 10 BauGB ist die IBC SOLAR AG.

angenommen     Ja 14  Nein 2  Anwesend 16

 

Solarpark Seßlach:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Seßlach“ im Parallelverfahren nach §§ 5 - 9 Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 2015, Gemarkung Seßlach. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorhabenträger nach § 10 BauGB ist die IBC SOLAR AG.