Sitzung: 20.06.2017 SR/006/2017
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: HA/035/2017
Beschluss:
Der VfB Autenhausen e. V. erhält gemäß seinem Antrag vom 15.06.2017 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragten Maßnahmen (Regenerierung des Rasenspielfeldes) gemäß der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (20 % der nachgewiesenen Kosten; maximal 500,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.