Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach billigt die Vorentwürfe:

- 11. Änderung des Flächennutzungsplans Seßlach im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Seßlach II“ und im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Lechenroth“

- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Seßlach II“ (Fl.-Nr. 2015, Gemarkung Seßlach), Teilbereich 1

- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Lechenroth“ (Fl.-Nr. 112, Gemarkung. Lechenroth), Teilbereich 2

zur Errichtung von zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen und beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 11. Änderung des Flächennutzungsplans und an der Aufstellung der Bebauungspläne beteiligt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden). Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplans und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.