Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Heiliggrund II“ im Stadtteil Heilgersdorf im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Bei der Beteiligung ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Der Geltungsbereich wird im beiliegenden Planausschnitt dargestellt und zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Die betroffenen Flurnummern lauten: Fl.-Nrn. 267*, 265, 266, 230, 205, 229, 270*, 202*, 240*, Gemarkung. Heilgersdorf   (*) Teilfläche)

 

Der Stadtrat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung mit Datum vom 19.09.2017 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB 2017 im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplans „Heiliggrund II“ beteiligt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Entwurf des Bauleitplans und die Begründung in Papierform übermittelt.