Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Autenhausen“ im Parallelverfahren nach §§ 5 - 9 Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 1596, Gemarkung Autenhausen. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorhabenträger nach §10 BauGB ist die IBC SOLAR AG.