Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Beschluss:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dietersdorf“ im Parallelverfahren nach §§ 5 - 9 Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst (ganz oder teilweise) das Flurstück Nummer 285, Gemarkung Dietersdorf, Stadt Seßlach. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorhabenträger nach § 10 BauGB ist Herr Julian Großkreuz, Am Kuhtrieb 6, 96145 Seßlach.