Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Der DJK/FC Seßlach erhält gemäß seinem Antrag vom 23.10.2017 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragten Maßnahmen (Sanierungsmaßnahmen in den Duschen und Umkleideräumen) gemäß den zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (10 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.