Sitzung: 23.01.2018 SR/001/2018
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: HA/050/2017
Beschluss:
Der DJK/FC Seßlach erhält gemäß seinem Antrag vom 23.10.2017 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragten Maßnahmen (Sanierungsmaßnahmen in den Duschen und Umkleideräumen) gemäß den zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (10 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.