Beschluss:

Die Stadt Seßlach tritt dem noch zu gründenden Verein „Archivpflegewesen“ bei.

Der Vereinszweck besteht in der Förderung und Weiterentwicklung der kommunalen Archivpflege in den Städten und Gemeinden des Landkreises Coburg. Er wird insbesondere verwirklicht durch Vorhalten von geeignetem Fachpersonal, das den Vereinsmitgliedern vor Ort auf dem Gebiet der Archivarbeit zur Verfügung gestellt wird.

Die Gemeinden sind nach Art. 57 Abs. 1 GO i. V. m. Art. 13 Abs. 1 und 2 BayArchivG verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Ziel des Vereins ist es, auf der Grundlage partnerschaftlichen Zusammenwirkens dazu beizutragen, dass die verschiedenen mit dem gesetzlichen Archivierungsauftrag verbundenen Aufgaben in noch größerem Umfang und noch besserer Qualität erfüllt werden.

Die Verwaltung des Landkreises Coburg wird beauftragt, mit den interessierten Städten und Gemeinden die Vereinsgründung vorzubereiten. Hierzu sind eine Satzung und eine Geschäfts- und Beitragsordnung zu erstellen und den zuständigen Gremien der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beim Freistaat Bayern ist die Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zu beantragen.