Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Anwesend: 16

Beschluss:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche im benachteiligten Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“ im Parallelverfahren nach §§ 2 I, 3, 8 III Baugesetzbuch beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 573 und 574, Gemarkung Heilgersdorf. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorhabenträger nach §10 BauGB ist die IBC SOLAR AG.