Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Anwesend: 16

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach billigt die Vorentwürfe:

 

-                 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Seßlach im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Autenhausen“ und im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dietersdorf“

 

-                 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Autenhausen“ (Fl.-Nr. 1596, Gemarkung Autenhausen), Teilbereich 1“ als Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

 

-                 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Dietersdorf“ (Fl.-Nr. 285, Gemarkung Dietersdorf), Teilbereich 2“ als Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

 

und beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und an der Aufstellung der Bebauungspläne beteiligt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Homepage der Stadt Seßlach eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.