Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach billigt die Vorentwürfe:

 

-                 13. Änderung des Flächennutzungsplans Seßlach im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“ in der Fassung vom 17.04.2018

 

-                 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Heilgersdorf“ (Fl.-Nrn. 573 und 574, Gemarkung Heilgersdorf) als Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Fassung vom 17.04.2018

 

und beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 13. Änderung des Flächennutzungsplans und an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Homepage der Stadt Seßlach eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplans und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.