Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Autenhausen“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dietersdorf“ zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Parallelverfahren die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 13.04.2018, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

Der Flächennutzungsplan wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten, beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB 2017 zu veranlassen.