Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Der SV Heilgersdorf erhält gemäß seinem Antrag vom 26.04.2018 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragte Maßnahme (Regenerierungsmaßnahme am großen Rasenspielfeld durch eine Fachfirma) gemäß den zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (20 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 500,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.