Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die

 

-           3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rodachaue“

-           und die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rodachaue“ im Parallelverfahren

 

und billigt

 

-           den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rodachaue“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 15.05.2018

-           sowie den Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rodachaue“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 15.05.2018.

 

Der Stadtrat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

 

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplans und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.