Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Ausgleichsflächenänderung für den Solarpark „Seßlach II“ von der Fl.-Nr. 598, Gemarkung Heilgersdorf auf die Fl.-Nr. 678, Gemarkung Heilgersdorf zu. Eine Neuauslegung des Verfahrens ist nicht notwendig. Alle anderen Festsetzungen im Bebauungsplan bleiben unberührt.