Sitzung: 12.06.2018 SR/006/2018
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14
Vorlage: HA/041/2018
Beschluss:
1.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Autenhausen“ und „Solarpark Dietersdorf“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 12.06.2018, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.
angenommen Ja 12 Nein 2 Anwesend 14
2.
Satzungsbeschluss
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Autenhausen“
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Autenhausen“, Stadt Seßlach mit den bereits eingetragenen Änderungen in der Fassung vom 12.06.2018 als Satzung.
angenommen Ja 12 Nein 2 Anwesend 14
3.
Satzungsbeschluss
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dietersdorf“
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dietersdorf“, Stadt Seßlach mit den bereits eingetragenen Änderungen in der Fassung vom 12.06.2018 als Satzung.
angenommen Ja 12 Nein 2 Anwesend 14
4.
Feststellungsbeschluss
zur 12. Änderung Flächennutzungsplan Seßlach im Bereich der vorhabenbezogenen
Bebauungspläne „Solarpark Autenhausen“ und „Solarpark Dietersdorf“
Der Stadtrat der Stadt Seßlach stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach im Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Autenhausen“ und „Solarpark Dietersdorf“ fest.
angenommen Ja 12 Nein 2 Anwesend 14
5.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.