Beschluss:

1.             Beschluss

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“ sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 12.06.2018, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

                                                       angenommen            Ja 12  Nein 2  Anwesend 14

 

2.             Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung Bebauungsplan „Solarpark Heilgersdorf“

Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“ der Stadt Seßlach wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse mit den bereits eingetragenen Änderungen und der Begründung in der Fassung vom 12.06.2018 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“ mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

                                                       angenommen            Ja 13  Nein 1  Anwesend 14

 

3.             Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 13. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Heilgersdorf“

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse mit den bereits eingetragenen Änderungen und der Begründung in der Fassung vom 12.06.2018 gebilligt.

Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

                                                       angenommen            Ja 13  Nein 1  Anwesend 14

 

4.             Beschluss

Die Verwaltung und das Ing.-Büro Koenig + Kühnel werden beauftragt, die Bauleitverfahren im Parallelverfahren fortzuführen.