Beschluss:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Rodachaue“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 11.09.2018, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird. Ergänzend dazu wird die Höhe Attika auf maximal 11 m über OK Parkplatz festgesetzt.

 

Der Flächennutzungsplan wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten, beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB 2017 zu veranlassen.