Beschluss:

Gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Herreth“ bestehen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände.

Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung kann verzichtet werden.