Beschluss:
Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.-Nr. 75/1, Gemarkung Gleismuthhausen, vom 26.09.2018 wird abgelehnt.
Vielmehr möge der Grundstückseigentümer versuchen, auf der Fl.-Nr. 74/1 ein neues Wohngebäude zu errichten bzw. prüfen, welche Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen an den Bestandsgebäuden möglich sind.