Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.-Nr. 75/1, Gemarkung Gleismuthhausen, vom 26.09.2018 wird abgelehnt.

Vielmehr möge der Grundstückseigentümer versuchen, auf der Fl.-Nr. 74/1 ein neues Wohngebäude zu errichten bzw. prüfen, welche Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen an den Bestandsgebäuden möglich sind.