Beschluss:

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Rösler“ der Gemeinde Untermerzbach bestehen im Rahmen der Beteiligung nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB keine Einwände.

Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung kann verzichtet werden.