Beschluss:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Heiliggrund II“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 25.04.2019, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Heiliggrund II“ wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten, beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB 2017 zu veranlassen.