Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Der DJK/FC Seßlach erhält gemäß seinem Antrag vom 10.05.2019 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragte Maßnahme (Herrichten des Sportplatzes in Eigenregie) gemäß der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (Eigenleistung: max. 30 % der durch Rechnung nachgewiesenen Materialkosten – Stundensatz 9,60 €, Materialkosten: 20 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 500,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.