Sitzung: 02.07.2019 SR/007/2019
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: HA/031/2019
Beschluss:
Der VfB Autenhausen e. V. erhält gemäß seinem Antrag vom 03.06.2019 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragten Maßnahmen (Regenerierung des Rasenspielfeldes) gemäß der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (20 % der nachgewiesenen Kosten; maximal 500,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.