Beschluss:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Hohe Leite“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weitramsdorf, Landkreis Coburg, bestehen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Einwände.

Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung kann verzichtet werden.