Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Die SpVgg Dietersdorf erhält gemäß ihrem Antrag vom 01.06.2020 für die beantragte Maßnahme (Erstellung und Inbetriebnahme einer Bewässerungsanlage für ein Rasenspielfeld) gemäß Nr. III 2. a) der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss der Stadt Seßlach i. H. v. 10 % der vom BLSV anerkannten beihilfefähigen Kosten (maximal 7.600,00 €). Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und des Zuwendungsbescheides des BLSV und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.