Beschluss:

Aufstellungsbeschluss
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Beiz“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche der Fl.-Nr. 502 in der Gemarkung Heilgersdorf. Der Geltungsbereich ist in dem aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es wird beschlossen, parallel eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen. Ferner wird gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.