Sitzung: 14.07.2020 SR/006/2020
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15
Vorlage: HA/020/2020
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Beiz“ beschlossen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche der
Fl.-Nr. 502 in der Gemarkung Heilgersdorf. Der Geltungsbereich ist in dem
aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen. Es wird beschlossen, parallel eine Flächennutzungsplanänderung
durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet
für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen. Ferner wird gem. § 3 Abs.
1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
beschlossen.