Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der SV Heilgersdorf erhält gemäß seinem Antrag vom 20.06.2020 für die beantragte Maßnahme (Errichtung eines Fußballkleinspielfeldes) gemäß Nr. III 1. e) der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss der Stadt Seßlach i. H. v. 10 % der vom BLSV anerkannten beihilfefähigen Kosten (maximal 5.100,00 €).

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und des Zuwendungsbescheides des BLSV und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.