Beschluss:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet für Solarpark am Beiz“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage der SÜDWERK Projektgesellschaft mbh vom 15.09.2020, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

Der Flächennutzungsplan wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten, beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zu veranlassen.