Beschluss:
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Der Flächennutzungsplanänderung sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Beschluss:
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Der Flächennutzungsplanänderung sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen.