Beschluss:
Die Jahresrechnungen der Stadt Seßlach der Jahre 2013 bis 2018 werden gemäß den festgestellten Ergebnissen nach Art. 102 GO entlastet.
Beschluss:
Die Jahresrechnungen der Stadt Seßlach der Jahre 2013 bis 2018 werden gemäß den festgestellten Ergebnissen nach Art. 102 GO entlastet.