Sitzung: 10.11.2020 SR/010/2020
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15
Vorlage: HA/045/2020
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Seßlach
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und die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage
an der Bühl“ (Flurnummern 360, 361 und 362, Gemarkung Rothenberg und 94, Gemarkung
Hattersdorf) im Parallelverfahren
und billigt
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den Vorentwurf der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach einschließlich Begründung in der
Fassung vom 03.11.2020.
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sowie den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Agrovoltaikanlage
an der Bühl“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 03.11.2020.
Der Stadtrat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach
durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur
Erörterung der Planung.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die
auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das
Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes
zugänglich gemacht (soweit vorhanden).
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.