Nachtrag: 03.02.2021 Nummer 1

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Bühl“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage der Solwerk GmbH vom 03.02.2021, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird. Ergänzend zur lfd. Nr. 13 (Landratsamt Coburg, Untere Naturschutzbehörde) bevorzugt der Stadtrat die Zaunausführung in der Farbe grün.

 

Der Flächennutzungsplan wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten, beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zu veranlassen.