Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die

-           17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach

-           und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage am Langen Rasen“ (Flurnummer 286, Dietersdorf) im Parallelverfahren

-            

und billigt

-           den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach einschließlich Begründung in der Fassung vom 23.02.2021,

-           sowie den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage am Langen Rasen“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 23.02.2021.

 

Der Stadtrat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

 

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.