Sitzung: 16.03.2021 SR/003/2021
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15
Vorlage: HA/017/2021
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt
die
-
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Seßlach
-
und die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage
am Langen Rasen“ (Flurnummer 286, Dietersdorf) im Parallelverfahren
-
und billigt
-
den Vorentwurf der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach einschließlich Begründung in der
Fassung vom 23.02.2021,
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sowie den Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage
am Langen Rasen“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 23.02.2021.
Der Stadtrat beschließt weiterhin, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der
Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung
und zur Erörterung der Planung.
Gleichzeitig werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
beteiligt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4
BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales
Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.