Beschluss:
Die DJK/FC Seßlach erhält gemäß ihrem Antrag vom 09.03.2021 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragte Maßnahme (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Sporthalle – Hallendecke und Hallenboden) gemäß der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Seßlach (Gesamtkosten: 10 % der Kosten, höchstens 5.000,00 €). Die Eigenleistung ist ebenfalls förderfähig.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.