Sitzung: 11.05.2021 SR/005/2021
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Vorlage: HA/030/2021
Beschluss:
Die Stadt Seßlach beabsichtigt, eine Einbeziehungssatzung für den Stadtteil Merlach nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen; das Verfahren nach § 13 BauGB soll durch die Verwaltung eingeleitet werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. 92/6 der Gemarkung Merlach.
Planungsziel ist, die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der o. g. unbebauten Teilfläche zu ermöglichen. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.