Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Die Stadt Seßlach beabsichtigt, eine Einbeziehungssatzung für den Stadtteil Merlach nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen; das Verfahren nach § 13 BauGB soll durch die Verwaltung eingeleitet werden.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. 92/6 der Gemarkung Merlach.

Planungsziel ist, die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der o. g. unbebauten Teilfläche zu ermöglichen. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.