Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Die Stadt Seßlach stellt den Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Freiflächen kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt analog auch für andere Gewerbetreibende.

Die Flächen sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Seßlach abzustimmen und dürfen zu keinen Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit führen.

Des Weiteren wird auf die Zahlung der Sondernutzungsgebühren für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes für das Jahr 2021 in Höhe von 880,00 € seitens der Stadt Seßlach verzichtet. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.