Beschluss:
1. Weitere Anlagen sind im Stadtgebiet nur noch dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
· Der/die Investor/in / Eigentümer/in muss seit mindestens 10 Jahren Seßlacher Bürger/in sein und
· der Betriebssitz soll für die gesamte Laufzeit im Stadtgebiet verbleiben und
· die Anlagengröße beträgt insgesamt maximal 10 Hektar und
· bei einer Erweiterung eines Standorts dürfen insgesamt maximal 10 Hektar entstehen.
2. Sind die Voraussetzungen nicht komplett erfüllt, lehnt die Stadtverwaltung den Antrag ohne Einbindung des Stadtrates bzw. des Grundstücks- und Bauausschusses ab.
3. Sind die Voraussetzungen für den Bau einer Anlage erfüllt, übergibt die Stadtverwaltung die Planung an den Grundstücks- und Bauausschuss zur Besichtigung und Beratung.
4. Der Grundstücks- und Bauausschuss prüft folgende Kriterien:
· Der Mindestabstand zu einer Ortschaft sollte 500 Meter betragen.
· Die Anlage sollte von bebautem Gebiet nicht einsehbar sein.
· Die Anlage sollte in die Landschaft „passen“ (Randlage).
· Die Anlage sollte nicht im Umgriff einer bereits bestehenden Anlage stehen.
· Der Betreiber wird befragt, ob er eine Bürgerbeteiligung erwägt (keine Pflicht).
5. Sind alle Kriterien erfüllt, empfiehlt der Grundstücks- und Bauausschuss die Zustimmung durch den Stadtrat, sofern keine besonderen - hier nicht aufgeführten - Gründe vorliegen. Der Stadtrat folgt – sofern keine weiteren Hinderungsgründe vorliegen – der fundierten und begründeten Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses.
6. Die Verfahrensweise wird angewendet, bis die Auslastung 3 % (gesamtes Stadtgebiet und je Gemarkung) beträgt, was einer Fläche von rund 98 Hektar für das gesamte Stadtgebiet entspricht; insofern sind aktuell weitere ca. 36 Hektar im Stadtgebiet möglich, wenn die Voraussetzungen alle erfüllt sind und keine Hinderungsgründe vorliegen. Ist die Auslastung von 3 % (gesamtes Stadtgebiet und je Gemarkung) erreicht, informiert die Stadtverwaltung den Grundstücks- und Bauausschuss, der auf dieser Grundlage eine Empfehlung für den Stadtrat zur weiteren Vorgehensweise abgibt.