Beschluss:
Der SV Heilgersdorf erhält gemäß seinem Antrag vom 20.08.2021 für die beantragte Maßnahme (Errichtung eines Zaunes um das bestehende Kleinspielfeld; sicherheitstechnische Einrichtung) gemäß Nr. III 1. e) der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss der Stadt Seßlach i. H. v. 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 5.100,00 €). Die Eigenleistung ist ebenfalls förderfähig.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.