Beschluss:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindachsteig – Nord IV“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 19.10.2021, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindachsteig – Nord IV“ wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten, beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zu veranlassen.