Beschluss:
Für die laufende Legislaturperiode wird die Zuständigkeit für Zuschussanträge nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Seßlach auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Diese Übertragung gilt bis auf Widerruf.
Beschluss:
Für die laufende Legislaturperiode wird die Zuständigkeit für Zuschussanträge nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Seßlach auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Diese Übertragung gilt bis auf Widerruf.