Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der VfB Autenhausen erhält gemäß seinem Antrag vom 08.10.2021 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragte Maßnahme (Renovierung des vereinseigenen Sportheims) gemäß der zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Seßlach (Gesamtkosten: 10 % der Kosten, höchstens 5.000,00 €).

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.