Sitzung: 08.02.2022 SR/002/2022
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Vorlage: HA/002/2022
Beschluss:
Die Stadt Seßlach stellt den Gastronomiebetrieben im Jahr 2022 zusätzliche Freiflächen kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt analog auch für andere Gewerbetreibende.
Die Flächen sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Seßlach abzustimmen und dürfen zu keinen Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit führen.
Des Weiteren wird auf die Zahlung der Sondernutzungsgebühren für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes für das Jahr 2022 in Höhe von 880,00 € seitens der Stadt Seßlach verzichtet.