Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der Gehweg an der Heldburger Straße, Stadt Seßlach, Gemarkung Gemünda, Flurnummer 1556/12 wird wie folgt verlängert:

 

Flurnummern 72/26 und 1341/8, Anfangspunkt: nordöstliche Grundstücksgrenze 1555/2, Endpunkt: südöstliche Grundstücksgrenze 1374, Länge: 0,199 KM, das entspricht einer Gesamtlänge von 0,326 KM, Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, wird gemäß Art. 6 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet.